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BBD begrüßt die Vorschläge für mehr Wettbewerb im Briefmarkt

Erstellt am Montag, 16. Dezember 2013 13:06

Thema: Sondergutachten Monopolkommission / Jahresbericht 2012 Bundesnetzagentur

Zu dem heute vorgestellten Sondergutachten der Monopolkommission Wettbewerbsentwicklung im Postsektor und dem Jahresbericht der Bundesnetzagentur erklärt Dr. Walther Otremba, Vorsitzender des Bundesverbandes Briefdienste e.V.:

„Wir begrüßen die Vorschläge der Monopolkommission zur Verbesserung der Wettbewerbssituation auf dem Briefmarkt, die grundsätzlich auch von der Bundesnetzagentur unterstützt werden.

Auch eine geringfügige Erhöhung des Marktanteils der alternativen Briefdienstleister um ein Prozent ändert nichts an der marktbeherrschenden Stellung der Deutschen Post AG (DPAG). Der Briefmarkt ist auf effektive Kontrolle des Quasi-Monopolisten durch die zuständigen Behörden angewiesen. Trotz intensiver Anstrengungen von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt kommt es immer wieder zu Rechtsverstößen und der Ausnutzung von rechtlichen Graubereichen, um die Wettbewerber zu behindern oder aus dem Markt zu drängen. Die Antragsrechte und Klagerechte der Wettbewerber und der Kunden der DPAG müssen deshalb verbessert werden.

Wir unterstützen die Aufforderung der Monopolkommission, dass sich der Bund von seinem letzten, bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) geparkten Aktienanteil von 21,4 % an der DPAG trennt. Denn immer noch nutzt die DPAG ihre engen Verbindungen zum Großaktionär, um die Wettbewerbsbedingungen zu ihren Gunsten zu beeinflussen. Wichtig ist auch, wie von der Monopolkommission gefordert, das Umsatzsteuerprivileg und die Subventionen an die DPAG, die noch aus der Übergangszeit nach der Postreform stammen, unter Wettbewerbsgesichtspunkten zu überprüfen.

Zu Recht weist die Bundesnetzagentur darauf hin, dass der Wettbewerb im Postmarkt die Angebotsvielfalt und die Qualität der Dienstleistungen – auch beim Marktbeherrscher DPAG verbessert hat. Die von beiden Institutionen geforderte Schärfung des Regulierungsinstrumentariums sollte deshalb von der DPAG nicht weiter bekämpft, sondern im Sinne der Prinzipien der guten Unternehmensführung gefördert werden"

 

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